Fernlernunterricht ab 11. Januar 2021 – Notbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
willkommen im neuen Jahr, welches hoffentlich trotz der schwierigen Gesamtsituation gut für Sie und Ihre Familien begonnen hat. Leider können wir am Montag, 11. Januar 2021 nicht wieder mit dem Unterrichtsbetrieb beginnen.
Unterrichtsmaterialien für die kommende Woche befinden sich postalisch auf dem Weg zu Ihnen. Wie das Lernen in der kommenden Woche konkret abläuft erfahren Sie morgen von den Klassenlehrerinnen.
Um der weiter zunehmenden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, werden bis zum 12. Februar 2021 die Schulen grundsätzlich geschlossen. Davon abweichend ist eine Öffnung der Grundschulen ab 18. Januar auf der Grundlage der dann verfügbaren Daten möglich. Nächste Woche wird die Politik neu für uns entscheiden.
Diese Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d. h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden können?
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Das Kultusministerium bittet dringlichst darum, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.
Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit an.
Wie ist die Aufnahme in die Notbetreuung zu „beantragen“?
Die Erklärung der Erziehungsberechtigten kann gegenüber der Schule formlos elektronisch oder schriftlich ( Name des Kindes Klasse, Betreuungstage und –zeiten) abgegeben werden. Bitte senden Sie Ihre Mail bis spätestens Freitag, 8. Januar 2021, 10.00 Uhr an harald.schurr@schorndorf.de oder maren.thomae@schorndorf.de oder werfen sie die Anmeldung schriftlich in den Briefkasten der Künkelinschule ein.
Die Notbetreuung findet von 8.00 – 12.00 Uhr statt und wird von Lehrern durchgeführt. Für angemeldete Kinder ist wenn gebucht ergänzende Betreuung durch Personal der Stadt Schorndorf möglich.
Kinder, die zur Notbetreuung angemeldet sind, müssen die zugesandten Lernpläne inklusive Schulbüchern mitbringen, ebenfalls Vesper und Getränk.
An eventuell stattfindendem Video-Fernlernunterricht können Kinder der Notbetreuung aus technischen Gründen leider nicht teilnehmen.
Welche Kinder sind von der Notbetreuung ausgeschlossen?
Wie für den Schulbesuch gilt auch für die Notbetreuung ein Zutritts- und Teilnahmverbot für Personen, die
- in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts Anderes anordnen oder
- sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.
Bitte bedenken Sie, die Ansteckungszahlen können nur dann herunter gehen, wenn Kontakte soweit als möglich vermieden werden.
In der Hoffnung, dass wir bald wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen dürfen.